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Unterhaltssicherung
Leistungen für den Unterhalt der Familie des Zivildienstleistenden und für ihn
selbst werden weder von der Dienststelle noch vom Bundesamt übernommen.
Sie unterliegen vielmehr der Zuständigkeit der Unterhaltssicherungsbehörde und müssen dort beantragt werden. Zuständige Unterhaltssicherungsbehörde ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt, in der der ZDL seinen Hauptwohnsitz hat bzw. vor der Einberufung in den Zivildienst hatte. Zu den Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz gehören in erster Linie: Mehr Informationen: >> Bundesamt für den Zivildienst Quelle: Zivildienstleitfaden |