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Unterhaltssicherung




Leistungen für den Unterhalt der Familie des Zivildienstleistenden und für ihn selbst werden weder von der Dienststelle noch vom Bundesamt übernommen.

Sie unterliegen vielmehr der Zuständigkeit der Unterhaltssicherungsbehörde und müssen dort beantragt werden. Zuständige Unterhaltssicherungsbehörde ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt, in der der ZDL seinen Hauptwohnsitz hat bzw. vor der Einberufung in den Zivildienst hatte.

Zu den Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz gehören in erster Linie:

Unterhalt für die Angehörigen
Mietkosten und Mietnebenkosten
Beiträge zu Versicherungen
Leistungen an Selbständige


Mehr Informationen: >> Bundesamt für den Zivildienst


Quelle: Zivildienstleitfaden