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Zivildienstschule
Die Zivildienstleistenden werden zu Dienstbeginn in Lehrgängen auf
ihren Dienst vorbereitet
(§ 25a des Zivildienstgesetzes). Die allgemeine zivildienstspezifische Einführung mit den Themen Rechte und Pflichten, Geld- und Sachbezüge sowie Unterricht in staatsbürgerlichen Fragen erfolgt in den Zivildienstschulen. Soweit dies möglich und erforderlich ist, erfolgt auch eine Einführung in die spezielle Tätigkeit. Häufig wird dieser fachspezifische Teil von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege übernommen. Zur Zeit gibt es bundesweit 20 staatliche Zivildienstschulen. Ein kleines Porträt von einzelnen Zivildienstschulen findet ihr hier beim >> Bundesamt für den Zivildienst Stand 2001 Alle Angaben ohne Gewehr |