![]() |
![]() |
![]()
Dich würd ich gern lieb klicken :-) |
News vom Bundesamt für den Zivildienst
Das Diskussionsforum des Bundesamtes für den Zivildienst wurde eingestellt...
Unser Forum bleibt! Also wenn ihr Fragen zum Zivildienst habt hier gehts zum >> Forum
Im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr plant die Bundesregierung
ab 01.01.2002 Änderungen, die sich auch auf den Zivildienst auswirken.
Hieraus werden sich für den Zivildienst - bezogen auf die Dienstdauer
und vorbehaltlich der tatsächlichen gesetzlichen Regelung, mit der
voraussichtlich im Dezember 2001 gerechnet werden kann - folgende
Konsequenzen ergeben:
Der Zivildienst soll ab 01.01.2002 von 11 Monaten auf 10 Monate verkürzt werden. Nach derzeitiger Planung soll die Verkürzung auch für alle Zivildienstleistenden gelten, die zum Stichtag 01.01.2002 ihren Dienst tun. Zum 31.12.2001 sollen alle Zivildienstleistende entlassen werden, die mindestens 10 Monate Dienst geleistet haben. Es ist beabsichtigt, den Zivildienstleistenden zu gestatten, Zivildienst von der in ihrem Einberufungsbescheid festgelegten Dauer abzuleisten, wenn sie dies rechtzeitig vor ihrer Entlassung beantragen. Einzelheiten zu der beabsichtigten Übergangsregelung stehen noch nicht fest. Quelle: Bundesamt für den Zivildienst Archiv:
Die Sätze der Wegstreckenentschädigung nach § 6 des Bundesreisekostengesetzes, die
auch für Zivildienstleistende gelten, werden rückwirkend mit Wirkung vom 01.01.2001
angepasst. Bundesinnenminister Otto Schily hat am 28.03.2001 die entsprechende
Verordnung unterzeichnet. Sie sieht vor, den bisherigen Satz für Kfz mit mehr als
600 ccm Hubraum von 38 auf 43 Pfennig je gefahrene Kilometer zu erhöhen. Auch die
Sätze für Kfz mit weniger Hubraum werden angepasst. Ein entsprechendes Rundschreiben
an die Zivildienststellen wird in Kürze verschickt.
Quelle: Bundesamt für den Zivildienst
Ab dem 01.01.2001 wurden die Richtlinien zur Berufsförderung geändert. Sprachkurse
können künftig wieder als allgemeinberufliche Maßnahmen, d.h. unabhängig vom
Berufsziel oder vom ausgeübten Beruf, anerkannt werden. Für die Teilnahme an
ganztägigen fachberuflichen oder allgemeinberuflichen Bildungsmaßnahmen kann bis
zu fünf Arbeitstagen Sonderurlaub unter Belassung der Geld- und Sachbezüge gewährt
werden.
Quelle: Bundesamt für den Zivildienst
In einigen Presseveröffentlichungen war in den letzten Tagen zu lesen, dass die
Dienstarztregelung für ZDL abgeschafft wäre. Dies ist nicht zutreffend. Mit der
Sonderinformation 1/2001 vom 22.01.01 wurden die Zivildienststellen über Einzelheiten
des Verfahrens unterrichtet. Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen bestehen Bedenken
gegen die Fortführung des Verfahrens. Das zuständige Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend führt Gespräche mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
zur Behebung der Schwierigkeiten.
Die Aussage, ZDL hätten eine freie Arztwahl, trifft nicht zu. Dies würde dem Gebot, Zivildienstleistende wie vergleichbare Grundwehrdienstleistende zu behandeln, widersprechen. So wie der Grundwehrdienstleistende sich im Krankheitsfall in truppenärztliche Versorgung zu begeben hat, kann dem Zivildienstleistenden die dienstliche Anordnung erteilt werden, im Bedarfsfall die ihm benannten Ärzte aufzusuchen. Quelle: Bundesamt für den Zivildienst |