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Für sogenannte berufsfördernde Massnahmen darf jeder Zivildienstleistende Kurse belegen: z.B: Computerkurse, Sprachkurse... die Gebühren werden von Bundesamt für den Zivildienst zu 80 Prozent übernommen. Voraussetzung ist aber das der vom Zivi ausgewählte Kurs vorher vom Bundesamt genehmigt wurde. Weitere Informationen zu diesem Thema inklusive dem Antrag erhalten Sie beim Bundesamt für den Zivildienst.

Mehr Informationen: >> Bundesamt für den Zivildienst





Stand 2001
Alle Angaben ohne Gewehr




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